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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Solavita GmbH · Stand: Mai 2026

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Bestellungen und Verträge zwischen der Solavita GmbH ("Solavita") und dem jeweiligen Kunden ("Kunde") über den Kauf und die optionale Installation von Photovoltaikanlagen ("PV-Anlagen"), Batteriespeichersystemen, Wallboxen oder anderen Energieprodukten ("Produkte"), wie in der jeweiligen Bestellung oder den Vertragsunterlagen näher bestimmt.

1.2 Es gelten ausschließlich diese AGB von Solavita. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden von Solavita nicht anerkannt, es sei denn, Solavita hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Solavita in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit Solavita zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Diese AGB gelten auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag über die Lieferung von Produkten, optional einschließlich deren Installation ("Vertrag"), kommt entweder durch die fristgemäße Annahme eines Angebots von Solavita durch den Kunden oder durch eine Bestellung oder einen Kauf des Kunden und die anschließende Annahme durch Solavita zustande. Solavita wird die Annahme oder Ablehnung der Bestellung oder des Kaufs innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang erklären.

2.2 Alle Angebote von Solavita sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Angebote stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, qualitativen und quantitativen Selbstbelieferung von Solavita, soweit dies für den Verkauf der Produkte erforderlich ist, es sei denn, Solavita hat die erforderlichen Vorräte nicht ordnungsgemäß bestellt (kongruentes Deckungsgeschäft). Dies gilt zusätzlich unter den Voraussetzungen, dass (i) Solavita die fehlende Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat, (ii) der Kunde unverzüglich über die Situation informiert wurde und (iii) Solavita das Beschaffungsrisiko für die Lieferung nicht übernommen hat.

2.3 Ein Schweigen seitens Solavita auf Bestellungen, Käufe, Anfragen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur dann als Annahme, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.4 Solavita behält sich das Recht vor, nach Eingang der Bestellung des Kunden und vor der Installation oder Lieferung auf Rechnung, die Kreditwürdigkeit des Kunden auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und, soweit erforderlich, von Auskünften von Kreditauskunfteien zu prüfen. Ergeben sich aus der Bonitätsprüfung berechtigte Zweifel an der Fähigkeit des Kunden, seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen, kann Solavita, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, die Zahlung auf Rechnung ablehnen und stattdessen Vorauszahlung, eine Zahlungssicherheit oder eine andere angemessene Zahlungsweise verlangen. Leistet der Kunde die geforderte Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb einer von Solavita gesetzten angemessenen Frist nicht, ist Solavita zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Bonitätsprüfungen, einschließlich der Rechtsgrundlage und der beteiligten Auskunfteien, finden sich in der Datenschutzerklärung von Solavita.

2.5 Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Hierzu gilt der nachfolgende Abschnitt 3. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer.

3 Widerrufsrecht

3.1 Ist der Kunde ein Verbraucher, steht ihm das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:

3.1.1 Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei Teillieferungen beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teillieferung in Besitz genommen hat.

3.1.2 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Solavita mittels einer eindeutigen Erklärung in Schriftform (z. B. per Brief) oder in Textform (z. B. per E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

3.1.3 Der Widerruf ist zu adressieren an: Solavita GmbH, Business Park, Mergenthaler Allee 15–21, 65760 Eschborn, Deutschland, oder an Solavita GmbH per E-Mail an marketing@solavita-pv.com.

3.1.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

3.2.1 Widerruft der Kunde diesen Vertrag, hat Solavita alle Zahlungen, die Solavita vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Solavita eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; dem Kunden werden in keinem Fall Entgelte für diese Rückzahlung berechnet. Solavita kann die Rückzahlung verweigern, bis Solavita die Waren zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

3.2.2 Der Kunde hat die Produkte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde Solavita über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an Solavita zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Produkte vor Ablauf der Frist von vierzehn (14) Tagen absendet.

3.2.3 Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung der Produkte. Die Produkte sind zum Schutz vor Transportschäden sachgemäß zu verpacken, vorzugsweise in der Originalverpackung. Für die Rücksendung gelten dieselben Mitwirkungspflichten wie bei der Lieferung gemäß Abschnitt 8 dieser AGB. Der Kunde hat einen etwaigen Wertverlust der Produkte nur dann zu erstatten, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Produkte nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

3.3 Das Widerrufsrecht besteht nicht oder erlischt bei Verträgen über Produkte, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, oder bei Verträgen über Produkte, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.

3.4 Muster-Widerrufsformular: An Solavita GmbH, Business Park, Mergenthaler Allee 15–21, 65760 Eschborn oder per E-Mail an marketing@solavita-pv.com. Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (). Bestellt am () / erhalten am (*): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): Datum: (*) Unzutreffendes streichen.

4 Produktbeschreibung

4.1 Von Solavita bereitgestellte Produktbeschreibungen werden wesentlicher Vertragsbestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags; sie stellen jedoch keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar.

4.2 Für Unternehmer gilt: Für die Beschaffenheit der Produkte sind ausschließlich die Angaben von Solavita und etwaige in den Vertrag einbezogene Herstellerproduktbeschreibungen maßgeblich. Solavita übernimmt keine Haftung für Werbeaussagen.

4.3 Produktabbildungen können aufgrund individueller Bildschirmeinstellungen von den tatsächlichen Produktfarben abweichen.

5 Von Solavita bereitgestellte Unterlagen, Kundenunterlagen

5.1 Solavita behält sich alle Eigentums- und Urheberrechte an Unterlagen vor, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Auftragserteilung oder Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, Solavita hat dem Kunden hierzu eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung erteilt. Kommt der Vertrag nicht zustande, wird er storniert oder widerrufen, sind diese Unterlagen unverzüglich an Solavita zurückzugeben.

5.2 Stellt der Kunde Solavita Inhalte (wie Texte, Dateien, Berechnungen, Daten, Zeichnungen) zum Zweck der Auftragsabwicklung zur Verfügung, wird Solavita diese ausschließlich zu diesem Zweck verwenden. Der Kunde ist für die bereitgestellten Inhalte allein verantwortlich, einschließlich deren Vollständigkeit, Richtigkeit und der Rechtmäßigkeit ihrer Übermittlung.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Übermittlung von Inhalten die geltenden Gesetze einzuhalten. Insbesondere darf er keine Inhalte übermitteln, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen.

6 Preise und Zahlung

6.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise ab Werk einschließlich Verpackung. Versandkosten werden individuell vereinbart.

6.2 Die Preise gelten für den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Solavita angegebenen Liefer- und Leistungsumfang. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten die geltende Umsatzsteuer. Zusätzliche oder besondere Leistungen werden gesondert berechnet. Solavita behält sich das Recht vor, offensichtliche Schreibfehler oder offenkundige Tippfehler in Preisangaben zu korrigieren; eine solche Korrektur wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

6.3 Bei Lieferungen oder vereinbarten Installationen, die mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgen, behält sich Solavita das Recht vor, Preise aufgrund veränderter Arbeits-, Material- oder Lieferkosten anzupassen. Im Falle einer Preisanpassung wird Solavita dem Kunden die Kostenänderungen schriftlich nachweisen. Für Verbraucher: Im Falle einer Preisanpassung hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich und kostenfrei zu kündigen. Dieses Recht ist mindestens in Textform innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Mitteilung der Preisänderung auszuüben. Für Unternehmer: Übersteigt die Preiserhöhung 5 % des ursprünglichen Preises, hat der Kunde ebenfalls ein kostenfreies Kündigungsrecht, das in Textform innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Mitteilung der Preisänderung auszuüben ist.

6.4 Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang fällig und in Euro zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Skonto ist nur bei ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung zulässig.

6.5 Sofern in der Bestellung oder den Vertragsunterlagen nicht anders vereinbart, leistet der Kunde bei Vertragsschluss (bzw. bei Unterzeichnung/Bestätigung der Bestellung) eine Anzahlung in Höhe von vierzig Prozent (40 %) des vereinbarten Gesamtpreises. Die verbleibenden sechzig Prozent (60 %) des vereinbarten Gesamtpreises werden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Abschluss der Installation/Inbetriebnahme der Produkte (Projektabschluss) und Übergabe der vertraglich vereinbarten Dokumentation fällig. Solavita kann die Lieferung und/oder den Beginn der Installation von dem Eingang der Anzahlung abhängig machen.

6.6 Bei Vorliegen eines berechtigten Grundes, wie einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität, ist Solavita berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung von bis zu vierzig Prozent (40 %) des ausstehenden Betrags zu verlangen.

7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

7.1 Die Aufrechnung gegen Forderungen von Solavita mit Gegenforderungen des Kunden, gleich welcher Art, ist nur zulässig, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche, die unmittelbar aus demselben Vertragsverhältnis hervorgehen und wechselseitig verknüpft sind.

7.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8 Lieferbedingungen

8.1 Die Produkte werden an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. Sobald das Produkt dem Kunden am vereinbarten Ort zur Verfügung gestellt wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Produkts auf den Kunden über – dies gilt auch bei Teillieferungen.

8.2 Für Verbraucher gilt: Die Lieferung gilt als abgeschlossen, wenn das Produkt bis zur ersten öffentlichen Bordsteinkante der vereinbarten Lieferadresse transportiert und dort abgeladen wurde. Die Lieferung umfasst nicht den Transport in bestimmte Räumlichkeiten oder die Montage und/oder Installation der bestellten Produkte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8.3 Lieferungen erfolgen innerhalb Deutschlands.

9 Transportschäden, Wareneingang

9.1 Für Verbraucher gilt: Weisen die Produkte bei Lieferung sichtbare Transportschäden auf, bitten wir den Kunden, den Schaden sofort beim Lieferunternehmen zu reklamieren und auch Solavita zu benachrichtigen. Das Unterlassen einer Reklamation oder einer Kontaktaufnahme mit Solavita hat keinen Einfluss auf die gesetzlichen Rechte des Kunden und deren Durchsetzung, die hiervon unberührt bleiben.

9.2 Für Unternehmer gilt: Der Kunde hat die Produkte bei Erhalt unverzüglich auf sichtbare Transportschäden zu überprüfen und auf korrekte Identität und Menge zu kontrollieren (§ 377 HGB – Untersuchungs- und Rügeobliegenheit). Entdeckte Mängel sind Solavita unverzüglich anzuzeigen, im Einzelnen zu beschreiben und – soweit möglich – fotografisch zu dokumentieren. Das Unterlassen einer solchen Mängelrüge gilt hinsichtlich dieser Mängel als Genehmigung der Ware. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.

10 Pflichten des Kunden

10.1 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, seinen Versicherungsgeber über die Installation einer Solaranlage, eines Batteriespeichers oder einer Wallbox auf seinem Grundstück zu informieren.

10.2 Der Kunde hat den ungehinderten Zugang zum Installationsbereich sicherzustellen, wenn eine Installation der Produkte vereinbart wurde. Der Kunde muss zudem sicherstellen, dass sich keine Besucher, Familienangehörigen oder Haustiere im Installationsbereich aufhalten oder die Installation stören.

10.3 Wurde eine Installation der Produkte vereinbart, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das örtliche Stromnetz während der Installation Strom liefert. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass alle technischen (und ggf. behördlichen) Voraussetzungen für die Installation, die nicht zu den vertraglichen Pflichten von Solavita gehören, zum Zeitpunkt der Installation erfüllt sind.

10.4 Der Kunde darf keine automatischen präventiven Wartungsroutinen für die Produkte beeinträchtigen oder deaktivieren, soweit solche Wartungsroutinen vorgesehen sind.

11 Erfüllungsort, Abnahme, Annahmeverzug

11.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Lieferort zugleich Erfüllungsort. Ist Solavita vertraglich auch zur Installation der Produkte verpflichtet, ist Erfüllungsort für die Installation der Ort, an dem die Installation durchzuführen ist. Der Kunde ist verpflichtet, die von Solavita bereitgestellten Produkte bei Zurverfügungstellung abzunehmen; andernfalls gerät er in Annahmeverzug.

11.2 Befindet sich der Kunde gemäß vorstehendem Absatz in Annahmeverzug oder erfüllt er sonstige Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Produktabnahme oder der vereinbarten Installation nicht, kann Solavita Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.

12 Gewährleistung

12.1 Die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit der Lieferung des Produkts, bzw. bei Installationsleistungen beginnend mit dem Tag der Fertigstellung der Installation.

12.2 Während der Gewährleistungsfrist gewährleistet Solavita, dass die Produkte bestimmungsgemäß funktionieren, den vertrags- und geltenden technischen Spezifikationen entsprechen und frei von Herstellungsfehlern sind. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.

12.3 Für Verbraucher gilt: Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs ist mindestens die Bestellnummer der betroffenen Lieferung sowie eine eindeutige Beschreibung des Mangels anzugeben.

12.4 Für Unternehmer gilt: Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften hat der Kunde seiner Mängelanzeige Folgendes beizufügen: die Seriennummer des Produkts, die Bestellnummer der betroffenen Lieferung, eine geeignete fotografische Dokumentation des Mangels sowie einen nachvollziehbaren Bericht mit Beschreibung des Mangels.

12.5 Erweist sich ein geliefertes Produkt trotz aller Sorgfalt zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs als mangelhaft und wird der Mangel rechtzeitig angezeigt, wird Solavita nach eigener Wahl das Produkt entweder nachbessern oder eine Ersatzlieferung vornehmen. Das Rückgriffsrecht des Kunden bleibt unberührt.

12.6 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche.

12.7 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei normalem Verschleiß. Ferner bestehen keine Gewährleistungsansprüche bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder besondere äußere Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorgesehen sind. Gewährleistungsansprüche bestehen auch nicht bei unbefugten Reparaturen oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Arbeiten keinen Einfluss auf das Produkt hatten. Nur für Unternehmer gilt: Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und bei nur geringfügigen Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit.

12.8 Etwaige Herstellergarantien bleiben unberührt. Ansprüche aus Herstellergarantien bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Der Kunde hat etwaige produktspezifische Registrierungsanforderungen des Herstellers zu erfüllen.

13 Schadensersatzhaftung

13.1 Soweit in den Abschnitten 13.2 und 13.4 nicht anders geregelt, haftet Solavita nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

13.2 Für sonstige Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, haftet Solavita nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. In diesen Fällen sowie bei Verzug, Mangelfolgeschäden und Unmöglichkeit ist die Haftung von Solavita auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Solavita haftet nicht für entgangenen Gewinn aufgrund leichter Fahrlässigkeit.

13.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet Solavita uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine unbeschränkte gesetzliche Haftung gilt auch, soweit Solavita ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise bei Verzug bei Vereinbarung eines festen Liefertermins oder für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt ebenfalls unberührt.

13.4 Solavita verpflichtet sich, Schäden am Eigentum oder Besitz des Kunden zu ersetzen, die während einer vereinbarten Installation der Produkte auftreten und von Solavita oder ihren Installationspartnern schuldhaft verursacht werden. Geringfügige Schäden am Eigentum oder Besitz des Kunden, die bei einer ordnungsgemäßen Installation auch bei aller gebotenen Sorgfalt auftreten können, gelten nicht als ersatzfähige Schäden. Hierzu zählen insbesondere zerbrochene Dachziegel, kleine Beschädigungen an der Dacheindeckung wie Dellen oder Kratzer, Nägel oder Schrauben, die die Dachkonstruktion durchdringen, oder Veränderungen der Schnee- oder Wasserführungseigenschaften des Dachs.

13.5 Soweit die Haftung von Solavita ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Beschäftigten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Solavita.

14 Produkthaftung

14.1 Der Kunde wird die Produkte ausschließlich vertrags- und bestimmungsgemäß sowie gemäß den von Solavita bereitgestellten Anleitungen verwenden. Insbesondere darf der Kunde bestehende Warnhinweise über die mit der Nutzung der Produkte verbundenen Gefahren nicht verändern oder entfernen.

14.2 Ist Solavita aufgrund eines Produktfehlers verpflichtet, einen Produktrückruf einzuleiten oder eine Produktwarnung herauszugeben, hat der Kunde alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um an den von Solavita für notwendig und angemessen erachteten Maßnahmen mitzuwirken und Solavita hierbei zu unterstützen. Solavita ist verpflichtet, die Kosten des Produktrückrufs oder der Warnung zu tragen, es sei denn, Solavita ist nach den Grundsätzen des Produkthaftungsrechts für den Produktfehler und den daraus resultierenden Schaden nicht verantwortlich.

14.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften und verbindlichen Vorgaben von Solavita zur Produktsicherheit einzuhalten und darf insbesondere keine Veränderungen an den Produkten vornehmen, die deren Sicherheit beeinträchtigen könnten. Solavita wird den Kunden unverzüglich schriftlich über etwaige Solavita bekannt gewordene Risiken bei der Produktnutzung oder mögliche Produktfehler informieren.

15 Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation

15.1 Haben die Parteien die Installation der Produkte vereinbart, erbringt Solavita (selbst und/oder durch Subunternehmer) die in der Bestellung/dem Angebot und den Vertragsunterlagen beschriebenen Installationsleistungen am Standort des Kunden (die "Installationsleistungen"). Die Installationsleistungen umfassen typischerweise, soweit zutreffend, die mechanische Installation/Montage der PV-Module, Elektroinstallationsarbeiten (einschließlich Verkabelung und Anschluss des Wechselrichters und ggf. des Batteriespeichers), die Installation der erforderlichen elektrischen Komponenten und Anschlüsse sowie die Durchführung von Messungen.

15.2 Der Kunde hat alle für die Installationsleistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen (insbesondere ungehinderten Zugang zum Installationsbereich und Verfügbarkeit von Strom am Standort während der Installation). Erbringt der Kunde die erforderliche Mitwirkung nicht, gehen daraus resultierende Verzögerungen und Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

15.3 Sofern in den Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfasst der Leistungsumfang von Solavita nicht die Erneuerung, Erweiterung oder Verstärkung des Netzanschlusses (einschließlich des Hausanschlusskastens), des Anschlusskabels oder des vorgelagerten Netzes. Etwaige solche Maßnahmen, soweit erforderlich, sind vom Kunden gesondert zu veranlassen und zu bezahlen.

15.4 Nach Abschluss der Installationsleistungen führt Solavita die Inbetriebnahme und Abschlussprüfungen durch, einschließlich der Netzsynchronisation und einer Funktionsprüfung der Sicherheitsmechanismen, soweit dies zutreffend und im vereinbarten Leistungsumfang enthalten ist.

15.5 Solavita stellt dem Kunden die in den Vertragsunterlagen vereinbarte Dokumentation zur Verfügung (in der Regel einschließlich Messdokumentation, Inbetriebnahmedokumentation und etwaiger im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs erstellter Anmeldedokumentation). Soweit in den Vertragsunterlagen vereinbart, kann Solavita den Kunden auch bei der Anmeldung der PV-Anlage und/oder der Wallbox sowie der technischen Einreichung beim Netzbetreiber unterstützen.

15.6 Im Sinne dieser AGB bedeutet "Projektabschluss" (i) die Fertigstellung der Installationsleistungen und die Inbetriebnahme gemäß den Abschnitten 15.1 und 15.4 sowie (ii) die Übergabe der Dokumentation gemäß Abschnitt 15.5, sofern die Vertragsunterlagen nichts anderes bestimmen.

16 Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung, Vermischung

16.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises aus dem jeweiligen Geschäft Eigentum von Solavita. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte während der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Weitergehende Ansprüche von Solavita bleiben unberührt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig in einer Weise darüber zu verfügen, die die Eigentumsrechte von Solavita gefährden könnte.

16.2 Bei Vertragsverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist Solavita berechtigt – unbeschadet sonstiger Rechte – nach erfolglosem Ablauf einer von Solavita gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Solavita oder deren Beauftragten unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten zu gewähren und diese herauszugeben. Nach rechtzeitiger Ankündigung kann Solavita die Produkte anderweitig verwerten, um offene Forderungen gegen den Kunden zu befriedigen. Die hierdurch entstehenden Transportkosten trägt der Kunde.

16.3 Für Unternehmer gilt ergänzend: Solavita behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen, tritt aber bereits jetzt alle aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen in Höhe des Rechnungswerts an Solavita ab. Solavita nimmt diese Abtretung hiermit an. Auf Verlangen des Kunden ist Solavita verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der offenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

17 Höhere Gewalt

17.1 Wird Solavita durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Produkte, gehindert, wird Solavita für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von ihren Leistungspflichten befreit, ohne dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass Solavita den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Andernfalls wird die Befreiung von der Leistungspflicht erst ab dem Zeitpunkt wirksam, in dem die Benachrichtigung dem Kunden zugeht.

17.2 "Höhere Gewalt" bezeichnet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, der Solavita an der Erfüllung einer oder mehrerer vertraglicher Pflichten hindert, wobei (i) das Hindernis außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Solavita liegt, (ii) das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht zumutbar vorhersehbar war und (iii) die Auswirkungen des Ereignisses von Solavita nicht zumutbar hätten vermieden oder überwunden werden können.

17.3 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Feuer, Krieg (erklärt oder unerklärt), Arbeitskämpfe, terroristische Handlungen, staatliche Maßnahmen, Energiemangel, Pandemien oder Epidemien, Sanktionen, Embargos, Transportausfälle oder erhebliche Betriebsstörungen. Wird Solavita von ihrer Lieferpflicht befreit, erstattet Solavita dem Kunden geleistete Vorauszahlungen zurück.

17.4 Behindert ein Ereignis höherer Gewalt die weitere Vertragserfüllung erheblich und dauert länger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In einem solchen Fall sind alle bis dahin von Solavita erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten, und Solavita wird von allen verbleibenden Verpflichtungen befreit.

18 Kündigung

18.1 Kündigt der Kunde den Vertrag nach dem vereinbarten Beginn der optional vereinbarten Installation, hat der Kunde alle bereits erbrachten Leistungen und bereits gelieferten Materialien zu bezahlen.

18.2 Kündigt der Kunde den Vertrag aus wichtigem Grund, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung für bereits erbrachte Leistungen und bereits gelieferte Materialien gemäß Abschnitt 18.1, soweit diese Leistungen oder Materialien von dem wichtigen Grund betroffen sind.

19 Streitbeilegung

19.1 Solavita ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG teilzunehmen und hat sich entschieden, hieran nicht freiwillig teilzunehmen.

20 Exportkontrolle

20.1 Gibt der Kunde das Produkt von Solavita weiter, ist der Kunde allein für die Einhaltung der geltenden Außenhandelsvorschriften verantwortlich, insbesondere der jeweils geltenden nationalen und internationalen Exportkontrollgesetze. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von Produkten an Dritte im In- und Ausland. Auf Verlangen von Solavita hat der Kunde Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Exportkontrollvorschriften für solche Weitergaben vorzulegen. Der Kunde stellt Solavita von sämtlichen Ansprüchen frei, die Behörden oder sonstige Dritte wegen der Nichteinhaltung dieser Exportkontrollpflichten durch den Kunden gegen Solavita geltend machen, und ersetzt Solavita alle daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen.

21 Schlussbestimmungen

21.1 Sämtliche Vereinbarungen zwischen Solavita und dem Kunden bedürfen mindestens der Textform, wozu auch E-Mail zählt. Dieses Erfordernis gilt auch für Änderungen und Ergänzungen von Verträgen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

21.2 Solavita ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise auf mit Solavita verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen, ohne dass es der Zustimmung der anderen Partei bedarf. Jede sonstige Übertragung des Vertrags, ganz oder teilweise, auf einen Dritten bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei.

21.3 Ändern sich die allgemeinen wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses wesentlich, sodass die vereinbarten Bedingungen oder Konditionen für Solavita oder den Kunden nicht mehr zumutbar sind, werden Solavita und der Kunde Verhandlungen zur Anpassung des Vertrags an die veränderten Umstände aufnehmen. Wird innerhalb von drei (3) Monaten keine Einigung erzielt, kann jede Partei den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

21.4 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Solavita unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), sofern der Kunde Unternehmer ist.

21.5 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Solavita und dem Kunden der allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz oder Geschäftssitz des Beklagten. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Solavita.

21.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des durch sie ergänzten Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Der Vertrag und diese AGB bleiben im Übrigen für beide Parteien wirksam. Die Parteien sind verpflichtet, sich auf eine neue Regelung zu einigen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien möglichst nahekommt.

21.7 Ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen gelten die Datenschutzbestimmungen von Solavita. Diese können unter diesem Link abgerufen und ausgedruckt werden.

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